ACHTUNG!!

JUHU! Jugend Hilfswerk der Familie Umek gehört seit 12. Juni 2020 zum begünstigten Empfängerkreis mildtätiger Einrichtungen gemäß § 4a Abs. 2 Z. 3 lit. a bis c EStG. Das heißt, Ihre Spenden für JUHU! sind seit 12. Juni 2020 steuerlich absetzbar.

Informationen zur Spendenabsetzbarkeit NEU

Seit 1. Jänner 2017 gilt das neue Gesetz zur Spendenabsetzbarkeit

Spenden, die seither getätigt wurden, müssen im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung nicht mehr von Ihnen nachgewiesen werden. Stattdessen werden diese von der jeweiligen Hilfs- bzw. Spendenorganisation für Sie direkt an das Finanzamt gemeldet.

Voraussetzung:

1. Um Ihre Spende steuerlich absetzen zu können, werden folgende Daten von Ihnen benötigt:

– Vor- & Nachnamen laut Meldebestätigung
– Geburtsdatum

Sollten Sie zusätzlich eine Spendenbestätigung wünschen, geben Sie uns bitte Ihre E-Mail-Adresse oder Wohnadresse an. Wenn Sie über unser Online-Spendenformular spenden und hier die online Zahlungsmöglichkeit direkt über unsere Webseite nützen, erhalten Sie auch ohne Angabe Ihrer E-Mail- oder Privatadresse unmittelbar nach der Transaktion eine automatisierte Spendenbestätigung. Diese können Sie auch ausdrucken.

Die von uns ausgestellte Spendenbestätigungen wird einmal jährlich ausgestellt, immer Anfang des darauffolgenden Jahres Ihrer Spende.

2. Wo müssen Ihre persönlichen Daten angegeben werden, um Ihre Spende absetzbar zu machen?

Diese Daten können Sie entweder direkt im Online-Spendenformular auf unserer Homepage eingeben (wenn sie über unsere Webseite spenden wollen) oder sie geben Ihren vollen Namen (laut Meldezettel) und Ihr Geburtsdatum als Verwendungszweck bei Ihrer Spende an. Nur durch die ordnungsgemäße Übermittlung Ihrer Daten an das Finanzamt kann die Spende von der Steuer abgesetzt werden.

Wir sind dem Datenschutz verpflichtet und garantieren die sichere Übermittlung Ihrer Daten.

Weitere Informationen zur Spendenabsetzbarkeit erhalten sie auf der Homepage des Finanzministeriums: https://www.bmf.gv.at/public/informationen/spendenservice.html

Wollen Unternehmen Spenden als Betriebsausgabe beim Finanzamt geltend machen, müssen sie die Meldung selbst vornehmen.