
JUHU! Jugend Hilfswerk der Familie Umek gehört seit 12. Juni 2020 zum Empfängerkreis mildtätiger Einrichtungen gemäß § 4a Abs. 2 Z. 3 lit. a bis c EStG.
Es freut uns somit sehr Ihnen mitteilen zu können, dass Ihre Spenden für JUHU! ab sofort steuerlich absetzbar sind.
Genauere Infos hierzu finden sie hier.